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Nationalpark Steigerwald

Protest gegen Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und der Gemeindeordnung Art. 24

Durch Änderung des  Bayerischen Datenschutzgesetzes und der Gemeindeordnung Art. 24 soll zukünftig der Einbau von Wasserzählern mit Funkmodul vorgeschrieben werden können. Gegen den Einbau soll dann kein Widerspruch zulässig sein.

Dadurch würde in Grundrechte nach dem Grundgesetz eingegriffen!

  • Das Recht auf informelle Selbstbestimmung
  • Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
  • Bisher müssen Betroffene solchen Übertragungseinrichtungen“ zustimmen

Dadurch würde die Gesundheitsvorsorge der Bewohner gefährdet!
Die  hochfrequente elektromagnetische Strahlung der Funkmodule wird von WHO seit 2011 als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft! Messungen haben ergeben, dass die Strahlenwerte drastisch über dem BUND-Vorsorgewert liegen!  Es muss das Vorsorgeprinzip gelten!

Dadurch würde die Ausspähung durch unberechtigte Personen Tür und Tor geöffnet!

Protestieren auch Sie deshalb gegen die Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes! Schreiben Sie an die Abgeordneten des Bayerischen Landtages!

Kontaktdaten der Landtagsabgeordneten 

Musterbrief an Abgeordnete

Stellungnahme des BUND Naturschutz e.V. zur geplanten Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung laut Gesetzentwurf

Gesetzentwurf vom  28.09.2017

Weitere Infos unter

Bisher hat man Wasserzähler einmal im Jahr abgelesen. Es ist nicht erkennbar, welche Vorteile Funkwasserzähler hätten, welche schwerer wiegen als Schutz der Grundrechte, Datenschutz und Gesundheitsvorsorge. Funkwasserzähler sind nicht alternativlos!!Wasserzweckverbände, lokale Stadtwerke und Kommunalverwaltungen lassen sich von Firmenversprechen blenden.