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Nationalpark Steigerwald

Standortsuche für ein dauerhaftes Atommüll-Lager

Hochradioaktiver Atommüll, das Erbe aus 65 Jahren Atomenergie-Nutzung in Deutschland, ist gefährlich für mindestens eine Million Jahre. Bisher weiß niemand, wohin damit. Denn es gibt keinen Ort, an dem der strahlende Abfall über so lange Zeiträume ohne Risiko gelagert werden kann. Wo immer er aufbewahrt wird, bedeutet er eine Gefahr für die Anwohner*innen und ihre Nachkommen.

Der Bundestag hat 2017 das Standortauswahlgesetz (StandAG) beschlossen. Es definiert das Suchverfahren, mit dem bis 2031 ein Standort für ein tiefengeologisches Atommüll-Lager gefunden werden soll.

Das Verfahren hat eklatante Mängel!  Wichtig wären faire Verfahren und einvernehmliche Entscheidungsprozesse mit den Betroffenen. Doch die sieht das StandAG nicht vor.

Video 6:03 Min

Atommüll-Lager per Gesetz - Kritische Anmerkungen zum Standortauswahlverfahren

Weitere Infos
-   https://www.ausgestrahlt.de/suche/?q=Standortsuche
-   https://www.ausgestrahlt.de/informieren/atommuell/hochradioaktiv/endlagersuche/

BUND-Delegiertenversammlung fordert Nachbesserungen für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle

Auf seiner Bundesdelegiertenversammlung am letzten Wochenende in Bonn hat der BUND in einem einstimmigen Beschluss Nachbesserungen für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle gefordert. Der Beschluss, den zuvor der Bundesarbeitskreis Atomenergie und Strahlenschutz erarbeitet hatte, umfasst Anforderungen an das Suchverfahren nach einem „Endlager“ für derartige Abfälle als auch die Zwischenlagerung an den Standorten der Atommeiler sowie in Gorleben, Ahaus und Lubmin.

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Atommüll-Zwischenlager Brunsbüttel ohne Genehmigung.

Sicherheit der Atommülllager in Bayern muss neu überprüft werden.

Der BUND Naturschutz fordert die bayerische Staatsministerin Ulrike Scharf auf, an den drei Atommüll-Zwischenlagern in Bayern unverzüglich Sicherheitsüberprüfungen vorzunehmen.
„Es ist inakzeptabel, wenn das zuständige bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz nach Aufhebung der Genehmigung für eines der Zwischenlager in Brunsbüttel nun so tut, als gäbe es an den bayerischen Standorten in Gundremmingen, Ohu und Grafenrheinfeld keinerlei Sicherheitsprobleme“, sagte Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND Naturschutz.

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Zwischenlager an deutschen Atomkraftwerken nicht sicher!

Den deutschen Atomkraftwerken fehlt jetzt der Entsorgungsnachweis!

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom Sommer 2013 bestätigt.  Das OVG hatte erhebliche Mängel und Fehler bei den Sicherheitsnachweisen des Atomkraftwerks Brunsbüttel festgestellt und die Genehmigung für das Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente aufgehoben. Das Atommülllager ist also illegal oder ein „Schwarzbau“. 

Auch das Atommüll-Zwischenlager in Unterweser ist noch nicht rechtskräftig genehmigt.

Im Grundsatz haben auch die anderen Atommüll-Zwischenlager die gleichen Mängel bei den Sicherheitsnachweisen. Im süddeutschen Raum sind sogar die Wände und Decken dünner als in Brunsbüttel. Das potenziert die Gefahr eher noch. 

Deshalb müssten alle Atomkraftwerke in Deutschland  laut Atomgesetz sofort abgeschaltet werden! Vermutlich hält sich die schwarz-rote Bundesregierung aber nicht an geltende Gesetze!!

 Weitere Informationen:

 Stellungnahme zu möglichen Terroranschlägen auf die im Standort-Zwischenlager Brunsbüttel aufbewahrten Behälter des Typs CASTOR V/52

Atomgesetz fordert AKW-Abschaltung

Brunsbüttelurteil: Atompolitik am Ende

Atommüll-Lagerung: Kein ausreichender Schutz – Gutachterin zeigt Mängel auf

Atommüll im rechtsfreien Raum

Zum Mauerbau am Zwischenlager BEBL in Grafenrheinfeld

BR – Abendschau 16.01.2012
Video „Sicherheit – alles relativ?“ (7:05 Min)

Mögliche Endlagerstandorte in Bayern