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Nationalpark Steigerwald

BALKONSOLARANLAGEN

Was ist eine Balkonsolaranlage? Lohnt es sich, in eine solche Anlage zu investieren? Hier finden Sie alle Antworten und auch eine Anleitung für die Schritte von Kauf bis Installation.

BN informiert - über Balkonsolaranlagen

Für Photovoltaikanlagen, die nach dem Ende 2021 aus der EEG-Vergütung gefallen sind

Für Photovoltaikanlagen, nach dem Ende 2021 aus der EEG-Vergütung gefallen sind gilt:

Kleine Photovoltaikanlagen (bis 10 kWp), die nach 2021 aus der EEG-Vergütung fallen, können bis Ende des Jahres 2022 das „Liebhaberwahlrecht“ beim Finanzamt beantragen. Das bedeutet, dass sie von der Einkommenssteuer für die Erträge dieser Anlage befreit werden. Voraussetzung ist, dass die Eigentümer den Strom ganz oder mit Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung nutzen.

Siehe Seite 6 im Merkblatt

„Der Antrag muss bei Ihrem zuständigen Finanzamt innerhalb von folgenden Fristen eingereicht werden:

  • Bei ausgeförderten Anlagen (Inbetriebnahme bis zum 31.12.2003): Antragstellung bis zum Ablauf des Veranlagungszeitraums, der auf das Jahr folgt, in dem die erhöhte garantierte Einspeisevergütung zum letzten Mal gewährt wurde.“

Es gibt allerdings einige Einschränkungen siehe Schreiben des Bundesfinanzministeriums: BMFS_29-11-2021.pdf

Die ausgefüllte Mustererklärung kann man per E-Mail ans zuständige Finanzamt schicken.

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Photovoltaikanlagen/

  • Merkblatt:  Merkblatt_Liebhabereiwahlrecht.pdf                           
  • Schreiben des Bundesfinanzministeriums: BMFS_29-11-2021.pdf
  • Mustererklärung: Mustererklärung.pdf

Hinweis: Das Vorstehende ist ohne Gewähr. Am besten Sie sprechen nochmals mit dem Finanzamt und/oder mit Ihrem Steuerberater.

Ü20-Anlagen: Wie geht es 2022 weiter?

BN Position Photovoltaik-Anlagen

Förderung von Batteriespeichersystemen für PV-Anlagen

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Ratgeber Photovoltaik

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