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Mit weniger Aufwand zu mehr Blütenpracht – ökologisch und wirtschaftlich

Bevor zwischen dem 1.März und 30. September der Rückschnitt von Hecken und Gehölzen gesetzlich verboten ist, nutzen viele den Februar, um schnell noch den einen oder anderen Baum und Strauch zu stutzen.

14.02.2025 13:00 - 15:00

Neue Mitte Niederwerrn, Schulstraße 7, 97464 Niederwerrn

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Gehölzschnitt I Theorie: „Weniger Aufwand = mehr Blütenpracht“ Vortrag von Brigitte Goss, Gartenfachberaterin am Landratsamt Schweinfurt 

Max. 25 Teilnehmer, Anmeldung erforderlich 

Bevor zwischen 1. März und 30. September der Rückschnitt von Hecken und Gehölzen gesetzlich verboten ist, nutzen viele den Februar, um schnell noch den einen oder anderen Baum und Strauch zu stutzen.

Das Ergebnis lässt jedoch vielfach zu wünschen übrig. Mit dem falsch angewandten Schnitt wird genau das Gegenteil dessen erreicht, was man beabsichtigte. Vor allem der immer häufiger anzutreffende Formschnitt, der rund oder keulenförmig geschnittene Sträucher hinterlässt, ist in der Regel ungeeignet und erfordert einen höheren Aufwand als nötig. Dabei schadet er den Sträuchern, weil diese von unten her verkahlen und vergreisen. Er verhindert die arttypische Entwicklung der Gehölze. Blüten, bzw. deren Ansätze werden abgeschnitten. Demzufolge entwickeln sich auch keine Früchte. Wichtige Aspekte wie Blütenpracht und Beeren, die im tristen Herbst und Winter einen Farbtupfer darstellen, gehen verloren. Bienen, anderen Insekten, Vögeln und so manchem Kleinsäuger fehlen Nahrungsquelle, Ansitz und Versteck.

Der falsche Schnitt wird immer öfter in Unkenntnis nachgemacht oder für richtig empfunden. Wird aus Kostengründen statt eines erfahrenen Gärtners ein anderer Dienstleister beauftragt, verfügt das eingesetzte Personal – möglicherweise über eine andere – meist jedoch nicht über die erforderliche Qualifikation.