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Hände Weg von unseren Schutzgebieten – dafür macht sich die Kreisgruppe Schweinfurt stark

Gebiete im Rahmen vom europäischen Natura 2000 Programm und dem FFH- Schutzprogramm (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Schutzgebiet nach FFH-Richtlinie 92/43/EWG)  müssen auch auf nationaler Ebene müssen erhalten bleiben.

Die wichtigsten Schutzgebietskategorien sind: Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete und Naturparke.

30.09.2026

Unsere FFH-Schutzgebiete in Landkreis und der Stadt Schweinfurt sind wesentlicher Bestandteil vom Naturschutz. Wir müssen alle Biotopformen berücksichtigen dazugehören auch unser Wald, Wiesen, Gewässer, usw.
Signifikant sind die Rückgänge bei den von uns betreuten Amphibienübergängen die ebenfalls auf mangelnden Schutz der Arten gründet. 
Die Bundesrepublik Deutschland beweist durch mehrere Vertragsverletzungsverfahren immer wieder Ihre unzureichende Politik im Naturschutz. Im Jahr 2023 z.B. wurde der mangelnde Schutz von FFH Gebieten per Urteil festgestellt.

(FFH-Gebiete waren unzureichend rechtlich gesichert, die Erhaltungsziele zu unkonkret und rechtlich zu unverbindlich. Auch Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen waren nur unzureichend festgelegt – ungenügend, um günstige Erhaltungszustände von geschützten Arten und Lebensräumen sicherzustellen).

Im Jahr 2024 Verstoß gegen FFH-Richtlinie (z.B. Flachland Mähwiesen) und Verstoß gegen das Verschlechterungsgebot. 

(…vom heutigen Tage hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 6 Abs. 2 der FFH-Richtlinie verstoßen hat, dass sie es allgemein und strukturell versäumt hat, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung einer Verschlechterung der durch das Natura‑2000-Netz geschützten Lebensraumtypen 6510 (Magere Flachland-Mähwiesen) und 6520 (Berg-Mähwiesen) in den dafür ausgewiesenen Gebieten (sog. FFH-Gebieten) zu treffen)

Der aktuell unzureichende Schutz darf nicht noch weiter reduziert werden – vielmehr ist es zwingend nötig die geltenden Vorschriften zu ergänzen und den Schutz zu erhöhen. Verstöße müssen geahndet werden und dürfen nicht ignoriert werden. Naturschutzgesetzte und Verordnungen die in einen teilweise Jahrzehnte langem Prozess errungen worden sind dürfen nicht einfach abgeschwächt oder gar abgebaut werden.

Auch der Gewässerschutz und die Gesetzte zum Landschaftswasserhaushalt incl. WRRL und Rote Gebiete und Düngemittel Verordnungen dürfen nicht angetastet werden.  

Für den Landkreis und der Stadt Schweinfurt sind die (wenigen) Schutzgebiete existentiell für den Naturschutz. Ohne diese Gebiete die Herberge für einzigartige Fauna und Flora ist werden wir viele seltene Arten verlieren – die Biodiversität reduziert sind zunehmend. Als eines der „wasserärmsten“ Gebiete in Deutschland wäre die fehlende Gewässerschutz und ein Leben ohne Rote Gebiete und fehlenden Pestizidschutz ein tiefer Einschnitt in den Wasserhaushalt und somit der Lebensqualität.

Der Apell der Kreisgruppe Schweinfurt lautet deshalb:

HÄNDE WEG VOM NATURSCHUTZ UND NATURSCHUTZGEBIETEN

Geschäftsstelle